Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Promanal Agro

Anwendungs-Nummer: 008719-00/00-005

Kulturen
Ziergehölze
Schaderreger
Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi)
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
01 – 07
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
zugelassen bis
15.08.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
GR050 12 LH 600 – 600 LH
GR052 18 LH 900 – 900 LH
GR125 24 LH 1.200 – 1.200 LH

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Ziergehölze Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
>50cm
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
>50cm
10 m