| NZ117 |
Die Erde (Substrat), in der die Kultur angebaut wird, darf innerhalb eines Jahres nach der letzten Behandlung mit diesem Pflanzenschutzmittel nicht außerhalb des Gewächshauses wiederverwendet werden. |
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| NZ113 |
Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. |
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| WW760 |
Eingeschränkte Wirksamkeit möglich. |
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| NW820 |
Zum Schutz von Gewässerorganismen darf die Anwendung des Mittels im Gewächshaus bei Kultursystemen mit Kreislaufbewässerung (Zirkulations- und Anstaubewässerung oder Hydroponik) nur erfolgen, wenn möglicherweise mit dem Mittel kontaminierte Abwässer nicht direkt in Gewässer abgeleitet, sondern durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Abwasserrechts fachgerecht entsorgt werden. |
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