Fazor Flo
Anwendungs-Nummer: 00B139-00/00-004
- Kulturen
- Kartoffel
- Schaderreger
- Keimhemmung
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Wachstumsregler
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 1
- zugelassen bis
- 31.10.2033
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 11,1 LH | 350 – 500 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Kartoffel | 21 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- 80 % der Kartoffelknollen größer als 25 mm
- 3 bis 5 Wochen vor der Ernte
- von BBCH 43 bis 48 und BBCH 69 bis 91
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |