Schädlings-Stopp Plus
Anwendungs-Nummer: 024436-78/11-001
- Kulturen
- Blumenkohle
- Schaderreger
- Beißende Insekten, Saugende Insekten
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 13 – 49
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 3
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 31.01.2028
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 3 LH | 300 – 800 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Blumenkohle | 3 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Bemerkungen
- AA0171
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW800 | Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. | – | – |
| NW609-2 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. | – | 5 m |