Empartis
Anwendungs-Nummer: 035203-60/04-002
- Kulturen
- Zierpflanzen, ausgenommen: Rosen
- Schaderreger
- Echte Mehltaupilze
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Fungizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 2
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 15.04.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| GR050 | 0,6 LH | 1.000 – 1.000 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zierpflanzen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | Rosen |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW609-1 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. | – | 5 m |
| SF275-42ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |