Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Sulphuris 80 WG

Zulassungsnummer: 007634-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
erstmals zugelassen
28.12.2018
zugelassen bis
31.07.2028
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
ZAK-00080-F-0-WG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Schwefel sulfur (sulphur) 800 g/kg Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMFM2 FRAC M2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
QEMETICA Agricultural Solutions Poland (PL)
Vertrieb
QEMETICA Agricultural Solutions (DE)

Anwendungen (2)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator) Freiland 007634-60/00-001
Zuckerrübe Echter Mehltau (Erysiphe betae) Freiland 007634-60/00-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
WMFM2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.