Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Achiba Max

Zulassungsnummer: 007667-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
29.04.2021
zugelassen bis
30.11.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
NCE-02416-H-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Quizalofop-P quizalofop-P 92,5 g/l (100 g/l Ethylester) Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMA HRAC A Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Nissan Chemical (FR)
Vertrieb
Nissan Chemical (FR)

Anwendungen (18)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Möhre Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/00-001
Möhre Gemeine Quecke Freiland 007667-60/00-002
Futterrübe, Zuckerrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/00-003
Futterrübe, Zuckerrübe Gemeine Quecke Freiland 007667-60/00-004
Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/00-009
Winterraps Gemeine Quecke Freiland 007667-60/00-010
Kartoffel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/00-013
Kartoffel Gemeine Quecke Freiland 007667-60/00-014
Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/00-015
Winterraps Gemeine Quecke Freiland 007667-60/00-016
Sojabohne Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/01-001
Sojabohne Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/01-002
Sojabohne Gemeine Quecke Freiland 007667-60/01-003
Sojabohne Gemeine Quecke Freiland 007667-60/01-004
Futtererbse Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/01-005
Futtererbse Gemeine Quecke Freiland 007667-60/01-006
Ackerbohne Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, (-) Einjähriges Rispengras Freiland 007667-60/01-007
Ackerbohne Gemeine Quecke Freiland 007667-60/01-008

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMA Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.