Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.10.2026

Nealta

Zulassungsnummer: 008520-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
17.12.2019
zugelassen bis
31.10.2026
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
14881-92102-I-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Cyflumetofen cyflumetofen 200 g/l Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMI25A IRAC 25A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 25A

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BASF Agricultural Solutions Deutschland (DE)
Vertrieb
BASF SE (DE)

Anwendungen (3)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Zierpflanzen Spinnmilben Gewächshaus 008520-00/00-002
Erdbeere Spinnmilben, Erdbeermilbe Gewächshaus 008520-00/00-003
Erdbeere Spinnmilben, Erdbeermilbe Gewächshaus 008520-00/00-004

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMI25A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 25A
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.