Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.03.2027

Rhizopon AA 1% Pulver

Zulassungsnummer: 008795-00

Formulierung
Sonstiges Pulver
erstmals zugelassen
13.09.2017
zugelassen bis
15.03.2027
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Bienengefährdung
B3 – aufgrund der Anwendung nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
RHI-08795-W-0-AP

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
4-(Indol-3-yl)buttersäure 4-(1H-Indol-3-yl)butanoic acid 9,94 g/kg Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Rhizopon BV (NL)
Vertrieb
Rhizopon BV (NL)

Anwendungen (1)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Zierpflanzen Bewurzelung von Stecklingen Räume 008795-00/00-001

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.