Die Zulassung ist beendet. Aufbrauchfrist bis 29.02.2028.
CheckMate Puffer LB/EA
Zulassungsnummer: 008858-00
- Formulierung
- Aerosoldose oder -flasche
- erstmals zugelassen
- 17.03.2020
- zugelassen bis
- 31.08.2026
- Aufbrauchfrist
- 29.02.2028
- Status
- Zeitablauf; erneute Zulassung
- Wirkungsbereich
- –
- Bienengefährdung
- B3 – aufgrund der Anwendung nicht bienengefährlich
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Bezug | Art des Stoffes | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|---|
| (E,Z)-7,9-Dodecadien-1-ylacetat | (E,Z)-7,9-dodecadien-1-yl acetate | 91,1 g/kg | Grundstruktur | Wirkstoff | ja |
| (Z)-9-Dodecen-1-ylacetat | (Z)-9-dodecen-1-yl acetate | 104,2 g/kg | Grundstruktur | Wirkstoff | ja |
Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.
Hinweise
- Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Achtung
Gefahrensymbole
- GHS02
- GHS07
- GHS09
Gefahrenhinweise
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Entzündbares Aerosol.
- Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
- Verursacht Hautreizungen.
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
- Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
- Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Verschüttete Mengen aufnehmen.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 02.09.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.