Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.10.2026

RootDei Biocontrol

Zulassungsnummer: 00A933-00

Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver
erstmals zugelassen
28.02.2024
zugelassen bis
31.10.2026
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
11615-00001-F-0-WP

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Trichoderma asperellum Stamm T34 Trichoderma asperellum strain T34 120 g/kg Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMFBM02 FRAC BM02 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Biocontrol Technologies S. L. (ES)
Vertrieb
Biocontrol Technologies S. L. (ES)

Anwendungen (11)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Kartoffel Rhizoctonia solani Freiland 00A933-00/00-001
Futterrübe Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-001
Kohlrübe Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-002
Möhre Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-003
Pastinak Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-004
Radieschen Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-005
Rettich Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-006
Salate Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-007
Schwarzwurzel Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-008
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-009
Wurzelpetersilie Rhizoctonia solani Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 00A933-00/01-010

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM110 Pflanzenschutzmittel bei 4 °C lagern.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFBM02 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.