Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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VITROL GB PRO

Zulassungsnummer: 00B019-00

Formulierung
Granulatköder
erstmals zugelassen
14.11.2022
zugelassen bis
03.08.2036
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
80295-20019-M-0-GB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Eisen-III-pyrophosphat ferric pyrophosphate 24 g/kg Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
BROS Sp. z o.o. (PL)
Vertrieb
BROS Sp. z o.o. (PL)

Anwendungen (9)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Ölsaat Nacktschnecken Freiland 00B019-00/00-001
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Nacktschnecken Freiland 00B019-00/00-002
Obstkulturen Nacktschnecken, Gehäuseschnecken Freiland 00B019-00/00-004
Kartoffel Nacktschnecken Freiland 00B019-00/01-001
Kartoffel Nacktschnecken Freiland 00B019-00/01-002
Zierpflanzen Nacktschnecken Freiland 00B019-00/01-003
Zierpflanzen Nacktschnecken Freiland 00B019-00/01-004
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 00B019-00/01-005
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 00B019-00/01-006

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 02.09.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.