Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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NOFLY OD

Zulassungsnummer: 00B307-00

Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
erstmals zugelassen
23.05.2025
zugelassen bis
31.05.2028
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B1 – bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
12326-00001-I-0-OD

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Paecilomyces fumosoroseus Stamm Fe9901 Paecilomyces fumosoroseus strain Fe9901 86 g/l Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMIUN IRAC unbekannt Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
FUTURECO BIOSCIENCE S.A. (ES)

Anwendungen (15)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-001
Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Tabakmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-002
Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Thrips spp. Gewächshaus 00B307-00/00-003
Gurke, Zucchini, Melone, Wassermelone, Moschus-Kürbis +3 Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-004
Gurke, Zucchini, Melone, Wassermelone, Moschus-Kürbis +3 Tabakmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-005
Gurke, Zucchini, Melone, Wassermelone, Moschus-Kürbis +3 Thrips spp. Gewächshaus 00B307-00/00-006
Hülsengemüse Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-007
Hülsengemüse Tabakmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-008
Hülsengemüse Thrips spp. Gewächshaus 00B307-00/00-009
Hülsengemüse Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-010
Hülsengemüse Tabakmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-011
Hülsengemüse Thrips spp. Gewächshaus 00B307-00/00-012
Zierpflanzen Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-013
Zierpflanzen Tabakmottenschildlaus Gewächshaus 00B307-00/00-014
Zierpflanzen Thrips spp. Gewächshaus 00B307-00/00-015

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WP747 In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
VA800 Behälter vor Gebrauch schütteln.
VA551 Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM104 Pflanzenschutzmittel nicht über 26 °C lagern.
LM200 Vor Licht geschützt lagern.
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B1
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 02.09.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.