Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Metafol SC

Zulassungsnummer: 005338-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
22.01.2007
zugelassen bis
30.11.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
10130-04001-H-2-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Metamitron metamitron 700 g/l Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
UPL Holdings Coöperatief U.A. (NL)
Vertrieb
UPL Deutschland GmbH (DE)

Anwendungen (1)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Futterrübe, Zuckerrübe Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (-) Kletten-Labkraut, (-) Knöterich-Arten Freiland 005338-60/00-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Hinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.