Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassungsnummer: 008447-00

Formulierung
Suspensionskonzentrat
erstmals zugelassen
17.12.2018
zugelassen bis
18.08.2029
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B1 – bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
DOW-02626-I-0-SC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Sulfoxaflor sulfoxaflor 120 g/l Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMI4C IRAC 4C Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4C

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Corteva Agriscience Germany GmbH (DE)
Vertrieb
Corteva Agriscience Germany GmbH (DE)

Anwendungen (18)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Pepino, Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-001
Pepino, Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-002
Zierpflanzen Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-003
Zierpflanzen Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-004
Gurke Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-005
Gurke Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-006
Wassermelone Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-007
Wassermelone Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-008
Zucchini Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-009
Zucchini Weiße Fliegen Gewächshaus 008447-00/00-010
Moschus-Kürbis, Flaschenkürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008447-00/01-001
Moschus-Kürbis, Flaschenkürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008447-00/01-002
Moschus-Kürbis, Flaschenkürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Patisson Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008447-00/01-003
Moschus-Kürbis, Flaschenkürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Patisson Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008447-00/01-004
Melone Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008447-00/01-005
Melone Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008447-00/01-006
Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) Blattläuse, Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008447-00/01-007
Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) Weiße Fliegen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008447-00/01-008

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMI4C Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4C
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B1
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Parallelimporte mit diesem Referenzmittel

MittelKennzifferImporteurgültig bis
FOXA 120 SC 001 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 18.08.2029
FOXA 120 SC 002 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 18.08.2029
Closer 007 STAR Agro Handels GmbH 18.08.2029
Sulfox SC 013 Star Chemicals doo 18.08.2029
Closer 016 ALOA Handels GmbH 18.08.2029
Sulfox SC 017 Star Chemicals doo 18.08.2029

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.