Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.08.2027

Promanal AF GrünpflanzenSchädlingsFrei

Zulassungsnummer: 024172-62 Vertriebserweiterung

Formulierung
Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
erstmals zugelassen
25.05.2011
zugelassen bis
15.08.2027
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
NEU-01111-AI-1-AL;NEU-01111-AI-2-AL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Paraffinöl (CAS 8042-47-5) paraffin oil (CAS 8042-47-5) 12 g/l Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
W. NEUDORFF GMBH KG (DE)
Vertrieb
W. NEUDORFF GMBH KG (DE)

Anwendungen (6)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Zierpflanzen Spinnmilben Zimmer, Büroräume und Balkone 024172-62/00-001
Zierpflanzen Spinnmilben Gewächshaus 024172-62/00-002
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Zimmer, Büroräume und Balkone 024172-62/00-003
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Gewächshaus 024172-62/00-004
Zierpflanzen Woll- oder Schmierläuse Zimmer, Büroräume und Balkone 024172-62/00-005
Zierpflanzen Woll- oder Schmierläuse Gewächshaus 024172-62/00-006

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NN333 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Hinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.