Zulassung endet binnen 12 Monaten: 31.12.2026
Frisin
Zulassungsnummer: 024511-00
- Formulierung
- Gas (in Druckpackung)
- erstmals zugelassen
- 10.10.2016
- zugelassen bis
- 31.12.2026
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Bienengefährdung
- B3 – aufgrund der Anwendung nicht bienengefährlich
- Versuchsbezeichnung
- SER-78801-I-0-GA
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Bezug | Art des Stoffes | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|---|
| Phosphan (Phosphorwasserstoff) | phosphane | 20,6 g/kg | Grundstruktur | Wirkstoff | ja |
Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.
Wirkungsmechanismen
| Kode | Wirkungsmechanismus | Text |
|---|---|---|
| WMI24A | IRAC 24A | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A |
Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- S&A Service und Anwendungstechnik GmbH (DE)
Anwendungen (8)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Bienengefährdung | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Kaffee | Insekten | in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen | – | 024511-00/00-001 |
| Kakao | Insekten | in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen | – | 024511-00/00-002 |
| Fetthaltige Samen | Insekten | in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen | – | 024511-00/00-003 |
| Trockenobst | Insekten | in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen | – | 024511-00/00-004 |
| Vorratslagerndes Getreide | Insekten | Flachlager | – | 024511-00/00-005 |
| Vorratslagerndes Getreide | Insekten | gasdichte Silozelle mit Kreislaufbegasung | – | 024511-00/00-006 |
| Vorratslagerndes Getreide | Insekten | in Sackstapeln unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen | – | 024511-00/00-007 |
| Vorratslagerndes Getreide | Insekten | Container (für Warensendungen) | – | 024511-00/00-008 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW467 | Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| WMI24A | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A | – | – |
| VS005-1 | Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten. | – | – |
| VA5471 | Keine Anwendung in Räumen, in denen Trinkwasserleitungen aus Kunststoff verlegt sind, ausgenommen bei Warenbegasungen unter gasdichten Folien gemäß TRGS 512. | – | – |
| ST3312 | Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben. | – | – |
| SS2204 | Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | – | – |
| SS1201 | Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. | – | – |
| SF524 | Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen. | – | – |
| SF514-1 | Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren. | – | – |
| SE1201 | Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | – | – |
| SB110 | Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| NW264 | Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. | – | – |
| NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. | – | – |
| WH952 | Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. | – | – |
Hinweise
- Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
- Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Gefahr
Gefahrensymbole
- GHS06
- GHS09
Gefahrenhinweise
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Verursacht Hautreizungen.
- Verursacht schwere Augenreizung.
- Lebensgefahr bei Einatmen.
- Kann die Atemwege reizen.
- Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
- Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.