Datenstand: 02.09.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.05.2027

TALENDO

Zulassungsnummer: 025678-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
21.05.2012
zugelassen bis
15.05.2027
Wirkungsbereich
Fungizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
10039-92600-F-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Proquinazid proquinazid 200 g/l Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Wirkungsmechanismen

Kode Wirkungsmechanismus Text
WMFE1 FRAC E1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E1

Das BVL führt den Wirkungsmechanismus als Auflage der Reihe WM; die Gruppe folgt der Einteilung von FRAC, HRAC oder IRAC.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Corteva Agriscience Germany GmbH (DE)
Vertrieb
Corteva Agriscience Germany GmbH (DE)

Anwendungen (18)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025678-60/00-001
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025678-60/00-002
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025678-60/00-003
Triticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 025678-60/00-004
Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator) Freiland 025678-60/00-005
Patisson, Gurke, Zucchini, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis +2 Echte Mehltaupilze Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/01-001
Gurke, Zucchini, Patisson, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis +2 Echte Mehltaupilze Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/01-002
Erdbeere Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/02-001
Tomate Echte Mehltaupilze Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/03-001
Aubergine Echte Mehltaupilze Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/03-002
Erdbeere Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/04-001
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/05-001
Stachelbeere Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/05-002
Apfel, Birne Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) Freiland 025678-60/06-001
Baumschulgehölzpflanzen Echte Mehltaupilze Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/07-001
Baumschulgehölzpflanzen Echte Mehltaupilze Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/07-002
Erdbeere Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/08-001
Erdbeere Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 025678-60/08-002

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMFE1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E1
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 02.09.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.