Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Dehner Schneckenkorn Wirkstoff aus der Natur

Zulassungsnummer: 034496-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
25.05.2018
zugelassen bis
31.12.2031
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
B4 – nicht bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
NEU-01166-M-2-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltBezug Art des StoffesEU-genehmigt
Eisen-III-phosphat Ferric phosphate 9,9 g/kg Grundstruktur Wirkstoff ja

Die Stoffgruppe (etwa Guanidine) führt die Schnittstelle des BVL nicht; sie lässt sich daher nicht anzeigen.

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
W. NEUDORFF GMBH KG (DE)
Vertrieb
Dehner GmbH & Co. KG (DE)

Anwendungen (6)

KulturSchaderreger Anwendungsbereich Bienengefährdung Anwendungs-Nr.
Zierpflanzen Nacktschnecken Gewächshaus 034496-60/00-005
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 034496-60/00-008
Gemüsekulturen Nacktschnecken Gewächshaus 034496-60/00-009
Zierpflanzen Nacktschnecken Freiland 034496-60/00-010
Obstkulturen Nacktschnecken Freiland 034496-60/00-011
Obstkulturen Nacktschnecken Gewächshaus 034496-60/00-012

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
VH634 Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.